Maurer 51157

Zunftzeichen Maurer Maurer

Als anerkannter Lehrberuf wurde das Maurerhandwerk 1934 erstmals im Verzeichnis des Handwerksgewerbes aufgeführt. Neben dem Errichten von Mauerwerk führt der Maurer bei kleineren Bauprojekten auch Beton-, Estrich- und Putzarbeiten etc. aus.
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